Fahreignung

Fahreignung bei der Huntington-Krankheit

Menschen mit neurologischen Erkrankungen tragen eine besondere Verantwortung, wenn es um ihre Fahrtauglichkeit geht. Dies gilt auch für Betroffene der Huntington-Krankheit. Denn neben motorischen Einschränkungen können auch kognitive und psychische Symptome die Fähigkeit, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen, beeinträchtigen.

Rechtlicher Rahmen

Nach § 315c Strafgesetzbuch macht sich strafbar, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er dazu gesundheitlich nicht in der Lage ist – auch wenn es noch nicht zu einem Unfall kommt. Zusätzlich regeln die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), unter welchen Voraussetzungen die Fahrtauglichkeit erhalten bleibt und wie oft diese überprüft werden sollte.

Welche Faktoren die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können

  • Motorische Einschränkungen wie verlangsamte Bewegungen oder Koordinationsprobleme

  • Kognitive Veränderungen (z. B. eingeschränkte Aufmerksamkeit, verringerte Reaktionsgeschwindigkeit, Entscheidungsprobleme)

  • Psychische Symptome wie Impulsivität oder mangelnde Krankheits­einsicht

  • Nebenwirkungen von Medikamenten

Eigenverantwortung und regelmäßige Überprüfung

Gerade bei einer fortschreitenden Erkrankung wie Huntington ist es entscheidend, die eigene Fahrtauglichkeit regelmäßig prüfen zu lassen. Ärztliche Beratung und – wenn nötig – praktische Fahrproben über eine Fahrschule oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bieten hierfür eine zuverlässige Grundlage. Ein ärztlicher Hinweis ersetzt nicht die persönliche Verantwortung.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Wer ärztlichen Empfehlungen nicht nachkommt, riskiert im Falle eines Unfalls nicht nur den Entzug der Fahrerlaubnis, sondern auch strafrechtliche Folgen und den Verlust des Versicherungsschutzes.

Empfehlung

Die Deutsche Huntington-Hilfe empfiehlt allen Betroffenen, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und regelmäßig ihre Fahreignung überprüfen zu lassen. So können rechtliche und finanzielle Risiken vermieden und gleichzeitig die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer geschützt werden.