Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats der DHH zur Zuordnung von Betroffenen von der Huntington-Krankheit in fortgeschrittenen Stadien

Der wissenschaftliche Beirat der DHH empfiehlt, Betroffene von der Huntington-Krankheit in fortgeschrittenen Stadien, die

  • bettlägerig bzw. (z.B. im Pflegestuhl und nur mit Unterstützung gehfähig) immobil sind
  • unter Schluck- und Atemstörungen (mit der Gefahr der Aspirationspneumonie) bzw.
  • unter einem fortgeschrittenen dementiellen Syndrom leiden

der nach § 3 der Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV)


Gruppe mit Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, 

zuzuordnen.
 

Begründung:
Vergleichbar zu den unter § 3 genannten Personen (mit Trisomie 21, einer Demenz oder geistigen Behinderung bzw. nach Organtransplantation) und im Unterschied zu den unter § 4 genannten Personen haben die oben genannten Huntington-Kranken auf Grund der Kombination psychischer, neurologischer und kognitiver Symptome nicht nur ein „erhöhtes“, sondern ein „sehr hohes bzw. hohes Risiko“ an den Folgen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu versterben.