Betreuungs- bzw. Patientenverfügung in „Corona-Zeiten“

Auf Anregung von Frau Gabi Leythäuser (Dipl.-Soz. Päd. am „Huntingtonzentrum Süd“ in Taufkirchen) möchte ich als Sprecher des wiss. Beirats der DHH gerne folgende Empfehlung weitergeben:


Angesichts der Möglichkeit, dass es bei Huntington-Betroffenen (vor allem in fortgeschrittenen Stadien) zu ernsthaften Komplikationen im Zusammenhang mit einer „Covid-Infektion“ kommen kann, sollten bestehende Patienten- bzw. Betreuungsverfügungen von Huntington-Patienten um folgende Punkte ergänzt werden:


Im Fall einer mit Komplikationen (z.B. schwere Atemnot, sog. „respiratorischer Insuffizienz“) verbundenen Erkrankung an „Covid-19“ wünsche ich

  • Reanimationsmaßnahmen ja/nein
  • Verbleib in gewohnter Umgebung mit Unterstützung durch palliativ-medizinische Versorgung/Betreuung (z.B. entsprechend den Empfehlungen der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin) ja/nein
  • Verlegung auf eine Intensivstation ja/nein
  • Im Rahmen einer intensivmedizinischen Behandlung
    • Nicht invasive Beatmung (NIV/high flow) ja/nein
    • Intubation zur künstlichen Beatmung ja/nein

Zur Frage der „Einstufung“ von Huntington-Betroffenen in die Gruppe mit Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht hat der wissenschaftliche Beirat der DHH eine „Empfehlung“ verfasst, die bei der Geschäftsstelle der DHH angefordert und bei den für die Impfung zuständigen Stellen vorgelegt werden kann.
Mit Hinblick auf die besondere Gefährdung von Huntington-Kranken durch eine „Covid-19“-Erkrankung wird Betroffenen (unter Berücksichtigung der Hinweise zu möglichen „Impfreaktionen“) eine Impfung dringend empfohlen.


Prof. Dr. Matthias Dose